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Zum zehnten Mal in Folge in der Bestenliste „TOP-Steuerberater“ von FOCUS-MONEY – Heft Nr. 24/2025
Wir sind zum 10. mal in Folge seit 2016 von FOCUS-MONEY als „TOP-Steuerberater“ ausgezeichnet worden und in die Bestenliste bei den mittelgroßen Kanzleien aufgenommen worden.
Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Bestenliste war ein umfassender Fachfragebogen, den wir erfolgreich durchlaufen haben. Darüber hinaus überzeugte unser interdisziplinärer Ansatz – mit Expertise aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie rechtlicher Beratung durch Fachanwälte – und unser konsequenter Fokus auf Qualifikation und kontinuierliche Fortbildung
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 Als Steuerberater werden wir tätig für Privatpersonen sowie Unternehmen, Freiberufler, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.
Wir erstellen für Sie Ihre komplette Einkommensteuererklärung oder ermitteln auch nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Ganz nach Ihren Wünschen.
Seit dem 01.01.2005 ist das "Alterseinkünftegesetz" in Kraft getreten, wir prüfen, ob Sie als Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Wir unterstützen Sie bei Fragen über Ihre selbstgenutzte oder vermietete Immobilie.
Steuererklärungsvordrucke finden Sie hier:
              https://www.formulare-bfinv.de/ 
Sie haben Ihre Steuererklärung selbst erstellt und sind sich nicht sicher, ob das Finanzamt Ihrer Steuererklärung in vollem Umfang entsprochen hat. Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und vertreten Sie im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht.
Das steuerliche Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steigt von Jahr zu Jahr, deshalb sollte jeder regelmäßig schon zu Lebzeiten prüfen, ob durch steuerliche Gestaltungen die Erbschaft- als auch die Schenkungsteuer reduziert werden kann. Wir bieten Ihnen gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten eine komplette erb- und erbschaftsteuerliche Beratung an.
Wir erstellen für Sie Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung.
Steuererklärungsvordrucke zur Erbschaft- und Schenkungsteuer finden Sie hier:
              http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C6623923_N6622202_L20_D0_I636.html 
Wir beraten Unternehmen, Freiberufler, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften von der Gründung bis zur Übergabe oder Liquidation.
Sie stehen vor der Gründung eines eigenen Unternehmens, eines Startups? Wir beraten Sie in wichtigen Fragen rundum Ihre Existenzgründung.
              Was wir für Sie tun können... 
Wir bieten Ihnen einen Full-Service für Ihre Finanzbuchhaltung und zwar von der Einrichtung Ihrer Buchhaltung über die Erstellung der Buchhaltung bis hin zu individuellen Auswertungen.
Sie können aber auch aus unseren Leistungen wählen:
Die gesetzlichen Anforderungen an eine Lohnbuchhaltung werden immer komplexer. Wir bieten Ihnen einen Full-Service für alle Personalangelegenheiten und zwar nicht nur in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten sondern insbesondere auch im Arbeitsrecht.
              Hierzu gehören u.a. die folgenden Leistungen:
Die Aufstellung eines Jahresabschlusses gehört zu den Pflichten eines Unternehmens. Dabei muss der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
              Wir bieten Ihnen:
Wir erstellen alle notwendigen betrieblichen Steuererklärungen:
und prüfen die Steuerbescheide und vertreten Sie im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht.
Wir unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes und der Deutschen Rentenversicherung. Für unsere Mandanten ist dies selbstverständlich, Sie können aber auch unsere Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren Steuerberater in dieser Angelegenheit nicht beauftragen wollen.
Besuchen Sie die Website unseres Partnerunternehmens: 
  HRAG Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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