Wirtschaftsberatung
Wir sind gem. § 2 Abs. 3 WPOexterner Link: dejure.org befugt, in Angelegenheiten, mit denen wir beruflich befasst sind, auch eine rechtliche Bearbeitung vorzunehmen, soweit diese mit der vertraglich übertragenen Aufgabe im unmittelbaren Zusammenhang steht und die Aufgabe ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigt werden kann.
Im Rahmen dieser wirtschaftsberatenden Tätigkeit bearbeiten wir diejenigen Rechtsfragen, ohne die eine fachgerechte Durchführung des Auftrages nicht möglich wäre.
Gutachtliche Stellungnahmen zu Rechtsfragen dürfen wir stets abgeben (§ 2 Abs. 3 Nr.1 RDGexterner Link: dejure.org).
Die Rechtsberatung umfasst die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Wahrung Ihrer Interessen oder auch kurz die Wirtschaftsberatung, sie gehört zu unseren Kernaufgaben.
Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Hierzu gehört im weitesten Sinne die betriebswirtschaftliche Beratung. Sie bedingt i.d.R. eine besondere betriebswirtschaftliche Prüfung des betreffenden wirtschaftlichen Sachverhalts.
Unsere Beratungstätigkeiten erstrecken sich auf:
- bilanzpolitische Beratungen
- Wahl der Unternehmensform (Gründung, Umwandlung)
- Sanierungsberatung
- Beratungen bei Auflösung, Kauf oder den Verkauf eines Unternehmens, auf den Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder die Ausgliederung von Betrieben
- Beratung bei Veränderung des Gesellschaftskapitals oder Veränderungen in der Zusammensetzung der Anteilseigner (z.B. Aufnahme oder Ausscheiden eines Gesellschafters) einschließlich Fragen der Unternehmer- und Gesellschafternachfolge
Neben dieser strukturellen Beratung kommen Beratungen auch auf Einzelgebiete Ihres Betriebes in Frage. Dazu gehört die wirtschaftliche und steuerliche
- Vertragsberatung (z.B. Mietverträge, Arbeitsverträge, Darlehensverträge)
- Beratung bei Finanzierungen (z.B. bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der zukünftigen Belastung durch Steuern, der Art der Kapitalbeschaffung)
Wahrung Ihrer Interessen
Hierunter verstehen wir die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Tätigkeiten bei:
- Vertragsverhandlungen über den Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Vertragsverhandlungen über den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilen
- Sanierungsverhandlungen
- Unterstützung von Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft
- Vertragsverhandlungen mit Dritten, z.B. Gesellschaftsverträge, Darlehensverträge, Geschäftsführerverträge, Pacht- und Mietverträge
- Vertretung gegenüber Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträgern
- Teilnahme an Bankgesprächen